Reisekrankenversicherung
Im Rahmen der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) gilt in vielen Ländern Reiseversicherungsschutz im Krankheitsfall im Sinne eines bilateralen Sozialversicherungsabkommens zwischen einzelnen Ländern. Eine Auslandskrankenversicherung deckt in der Regel Kosten von akut auftretende Krankheiten, Operationen, notwendigen Arznei- und Heilmitteln, Zahnbehandlungen oder auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Urlaubsland. Standardpolicen decken meist einen Zeitraum von sechs Wochen ab. Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollte für jedermann selbstversständlich sein.
Zu beachten ist dabei, dass trotz des Abkommens zwischen einzelnen Länder erhebliche Zusatzkosten auf den Versicherten zukommen können. Mit vielen, außereuropäischen Ländern gibt es überhaupt kein Abkommen, so dass der Erkrankte oder Verunfallte seine Krankheitskosten dann völlig alleine tragen muss.
Auch beim Umfang, einer Auslandsreisekrankenversihcherung gibt es erhebliche Unterschiede, so dass auch hier eine vernünftige Beratung und die Auswahl des richtigen Versicherers im Vordergrund stehen sollte.
Ein Sonderfall der Auslandsreisevericherung sind z. B. Au-Pair Aufenthalte, Studienreisen, längere Urlaubstripps sowie Besucher von außerhalb Europas, welche Versicherungsschutz bis zu einem Jahr, gelegentlich auch darüber hinaus benötigen. Auch hier können wir Sie beraten.